Trauzeugin
Was für Voraussetzungen braucht es für eine Trauzeugin?
Nicht in allen Ländern braucht es rechtlich gesehen eine, fürs Herz braucht es natürlich unbedingt die beste Freundin, Schwester oder Cousine.
Sie sollte 18 Jahre alt sein und am Hochzeitstag dann auch den Pass zum Standesamt mitnehmen.
Bei den katholischen Hochzeiten wird der Pfarrer die Trauzeugen für gewöhnlich ansprechen, bei der reformierten Trauung ist es nicht vorgesehen. Bei der freien Trauung kann es ganz nach den eigenen Wünschen und Möglichkeiten zelebriert werden.
Es stehen ja nicht alle gerne im Mittelpunkt – sicher auch etwas, was bei der Rede am Abend berücksichtigt werden sollte. Aber liebe Braut, Sie kennen ja Ihre Freundin.
Unsere Trauzeuginnen können sich jeweils voll und ganz der Braut widmen am Hochzeitstag. Sie muss sich weder um Schiffsfahrplan noch um den Beamer oder Leinwand kümmern.
Ja eine Trauzeugin ist unserer Meinung nach für die emotionalen wichtigen Momente „zuständig“ – die ganze Logistik und Umsetzung der Hochzeitswünsche des Brautpaares, managen wir mit grösster Zuverlässigkeit. Die Trauzeugin begleitet die Braut quasi auf Schritt und Tritt und hält gerne mal den Brautstrauss – auch ein Grund, weshalb wir beim Blumenschmuck meist zum Blumen-Armband raten.
Wir sprechen uns auch immer gut mit der Trauzeugin ab und unterstützen natürlich auch sie am Hochzeitstag. Wir bauen liebevolle Überraschungen auf, stellen die angedachten Utensilien für die Ansprache bereit etc.
Ganz sicher können „unsere“ Trauzeuginnen die Hochzeit auch viel mehr geniessen. Der Druck und die enormen Erwartungen sind geteilt und gut geplant und als Profis können wir routiniert helfen und einspringen, sollte doch etwa nicht klappen.
Also liebe Bräute, es soll nicht die beste Organisatorin als Trauzeugin gewählt werden – da unterstützen wir ja – die Herzensfreundin soll es sein.
LOVE!
Ihre
Evelyne Schärer
Hochzeitsplanerin seit 2004